<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Comments on: Nach der Disco, vor der Disco</title>
	<atom:link href="http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/</link>
	<description>JURA IN FARBE!</description>
	<lastBuildDate>Fri, 20 Jan 2012 18:19:36 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
	<item>
		<title>By: The Doc Harley</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/comment-page-1/#comment-402</link>
		<dc:creator>The Doc Harley</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 10:06:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=6#comment-402</guid>
		<description>Bis zum Punkt als T körperliche Gewalt ankündigte und zuschlug war das Recht sicher auf Seiten R 
der *Gegenschlag * an sich war auch korrekt ...
strafbar ist sicher aber ...das *ausprobieren der Gelegenheit seiner Schlagwirkung * denn anders ist der Gedanke der schweren Verletzung des gegenüber* in kauf zunehmen *nicht zu deuten ...
dies geht weit über den Gedanken der Notwehr hinweg ....
und ist sicher strafbar !!!!! 
...anders die Lage, sollte er sich instinktiv mit diesem Schlag zu wehren versucht haben und ...
hätte er diese starke Wirkung nicht erwartet oder einkalkuliert ...wäre es eben eine Körperverletzung mit Todesfolge im rahmen der notwehr ....provoziert durch eine strafbare Handlung des Angreifers.
Da** für Straftaten keine Schadensersatzanspruch besteht***.
..ist eher die Klausel *selbst schuld und Pech gehabt* anzuwenden .
und der Angeklagte Freizusprechen.....da dieser sich nur seiner Grundrechte sichernd verhalten hat 
und im Rahmen der Gefahrenabwehr für Leib und Leben im Sinne des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.


das ist mein Rechtsempfinden ...kann aber in diesem Land völlig an der Realität vorbeigehen wie so oft...lg T.D.Harley

im Übrigen hätte R auch 20 m weiter gehen können und seine Anzeige bei der Polizei schmerzfrei erledigen können ....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum Punkt als T körperliche Gewalt ankündigte und zuschlug war das Recht sicher auf Seiten R<br />
der *Gegenschlag * an sich war auch korrekt &#8230;<br />
strafbar ist sicher aber &#8230;das *ausprobieren der Gelegenheit seiner Schlagwirkung * denn anders ist der Gedanke der schweren Verletzung des gegenüber* in kauf zunehmen *nicht zu deuten &#8230;<br />
dies geht weit über den Gedanken der Notwehr hinweg &#8230;.<br />
und ist sicher strafbar !!!!!<br />
&#8230;anders die Lage, sollte er sich instinktiv mit diesem Schlag zu wehren versucht haben und &#8230;<br />
hätte er diese starke Wirkung nicht erwartet oder einkalkuliert &#8230;wäre es eben eine Körperverletzung mit Todesfolge im rahmen der notwehr &#8230;.provoziert durch eine strafbare Handlung des Angreifers.<br />
Da** für Straftaten keine Schadensersatzanspruch besteht***.<br />
..ist eher die Klausel *selbst schuld und Pech gehabt* anzuwenden .<br />
und der Angeklagte Freizusprechen&#8230;..da dieser sich nur seiner Grundrechte sichernd verhalten hat<br />
und im Rahmen der Gefahrenabwehr für Leib und Leben im Sinne des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.</p>
<p>das ist mein Rechtsempfinden &#8230;kann aber in diesem Land völlig an der Realität vorbeigehen wie so oft&#8230;lg T.D.Harley</p>
<p>im Übrigen hätte R auch 20 m weiter gehen können und seine Anzeige bei der Polizei schmerzfrei erledigen können &#8230;.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

