Rottweiler
V fordert den H auf, den Rottweiler unverzüglich an die Leine zu nehmen. H weigert sich unter dem Hinweis auf ein freies Deutschland.
V ruft daraufhin die Polizei an und die Polizeibeamten treffen ein.
1) Was können die Polizeibeamten rechtlich gesehen unternehmen? Was müssen sie insbesondere unternehmen?
2) Welche Ansprüche haben V oder S in zivilrechtlicher Hinsicht gegen H?
