Der V geht mit seinem 4jährigen Sohn S auf dem Bürgersteig einer öffentlichen Strasse spazieren. Plötzlich rennt ein Rottweiler auf den kleinen S zu und bellt ihn wild an. S erschreckt sich und fängt vor Angst an zu weinen. In diesem Momemt kommt der Halter H um die Ecke. V fordert den H auf, den Rottweiler unverzüglich an die Leine zu nehmen. H weigert sich unter dem Hinweis auf ein freies Deutschland.
V ruft daraufhin die Polizei an und die Polizeibeamten treffen ein.
1) Was können die Polizeibeamten rechtlich gesehen unternehmen? Was müssen sie insbesondere unternehmen?
2) Welche Ansprüche haben V oder S in zivilrechtlicher Hinsicht gegen H?
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