Kevin und Jaqueline sind seit zwei Jahren ein Paar. Sie ziehen zusammen in eine gemeinsame Wohnung, um sich räumlich noch näher zu sein und jeden freien Augenblick miteinander verbringen zu können. Jaqueline wurde in ihrer Schulzeit von den Lehrern übel mitgespielt, was sie schließlich dazu veranlasste, ohne einen Schulabschluss den Bildungseinrichtungen den Rücken zu kehren. Zum Glück aber geht Kevin einer geregelten Arbeit nach, so dass dem glücklichen Paar finanzielle Nöte erspart bleiben.

Schon zu Beginn ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hatten die beiden beschlossen, dass Jaqueline mit Hilfe empfängnisverhütender Mittel einer Schwangerschaft vorbeugen solle. Als ihre Liebe zu Kevin nach eineinhalb Jahren des Zusammenlebens immer noch so stark ist, wie am ersten Tag, reift in ihr ein Gedanke: Sie wünscht sich nichts sehnlicher, als von Kevin ein Kind zu bekommen. Da sie weiß, dass ihr Partner diesem Wunsch unter keinen Umständen zustimmen würde, setzt sie heimlich die Pille ab. Ein halbes Jahr später gesteht sie ihm mit Freudentränen in den Augen, dass sie schwanger sei. Auf die Frage, wie das nur passieren konnte, gesteht sie ihm, dass sie ihn etwas reingelegt habe – doch nur, um dem Wunder ihrer Liebe Ausdruck zu verleihen. Kevin beendet daraufhin die Beziehung und verlangt von Jaqueline Schadensersatz wegen Vertragsverletzung, da sie sich nicht an die Abmachung gehalten habe, zu verhüten.

Wie ist die Rechtslage?