Das Bundestagspräsidium ist der Auffassung, dass der Abgeordnete S gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete verstößt, da er sich weigert, genaue Angaben über seine Nebentätigkeiten zu machen. S hatte sich mit Hinweis auf seine Schweigepflicht geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailiert offenzulegen. Das Bundestagspräsidium beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Parlamentarier dazu verpflichte, Nebeneinkünfte detailiert anzugeben.

Wie ist die Rechtslage?

Bei Interesse können die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. September 2006 (“Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten”), vom 04. Juli 2007 (“Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos”) sowie das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nachgelesen werden.

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