Land T sieht sich seit geraumer Zeit Angriffen von Rebellen ausgesetzt. Vermehrt kam es zu Grenzscharmüzeln; schließlich marschieren Bodentruppen des Landes T etwa 10km weit in das Territorium des Nachbarstaates ein, um Stellungen der Rebellen gezielt anzugreifen. Die Rebellen werden weder vom Nachbarstaat unterstützt noch macht sich dieser ihre Angriffe zu eigen.

Wie ist die Lage völkerrechtlich zu beurteilen, wenn man davon ausgeht, dass der Nachbarstaat selbst nicht die Ordnung auf dem eigenen Territorium herstellen und insofern als “failed state” angesehen werden kann?

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