Dr. Tonio Gas, Akademischer Rat an der Juristischen Fakultät der Uni Osnabrück, hat in der FAZ einen Gastbeitrag mit dem Titel “Anstand erzwingen” veröffentlicht. Er legt darin dar, dass es moralisch neutrales Recht nicht geben kann. Ausgangspunkt seiner Überlegung ist das auf EU-Richtlinien beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Gesellschaft mit seinen Diskriminierungsverboten zu gerechtem Umgang miteinander zwingen muss – oder ist dies gar nicht notwendig? Ist der Markt selbst in der Lage, die Bürger zu Gerechtigkeit zu bewegen, nur weil sich ungerechtes Verhalten nicht auszahlt? Wohl kaum.
“Das Recht muss nicht jedem Zeitgeist folgen, aber ignorieren kann es gewandelte Auffassungen nicht. Es muss Stellung beziehen, denn moralisch neutrales Recht gibt es gar nicht. Selbst die Nichtregelung ist eine Regelung. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Beispielsweise wäre die Entscheidung, sämtliche Antidiskriminierungsregeln abzuschaffen, nicht so sehr eine Entscheidung gegen eine Regelung, sondern eine Entscheidung für etwas: für die Selbstheilungskräfte des Marktes. Diese Entscheidung mag man gutheißen oder nicht. Sie ist jedenfalls alles andere als neutral.”
Natürlich ist unser Recht stark von Moral geprägt. Dafür lassen sich viele Beispiele anführen. Einen tieferen Einblick in die Materie gewinnt man durch besagten Artikel in der FAZ.

