Hoch gepokert

Hoch gepokert

Der A spielt für sein Leben gern Poker. Er war immer schon ein begnadeter Spieler, auch schon bevor es zum absoluten Modespiel avancierte. Mit seinen Freunden trifft sich der A einmal die Woche zum Pokern. Gespielt wird ausschließlich um geringe Einsätze. Immer öfter hört der A in letzter Zeit nun von sogenannten “Onlinecasinos”, wo man als guter Pokerspieler angeblich viel Geld gewinnen kann. Auf seine Fähigkeiten vertrauend meldet sich der A bei einem Onlinecasino an und spielt dort seitdem regelmäßig Onlinepoker. Er hat auch schon Geld gewonnen, allerdings überwiegen noch die Verluste – was sich aber laut dem A “bald ändern ” soll. Der F, ein guter Freund des A, behauptet bei einem gemütlichen Abend in der Kneipe jedoch, dass “Onlinepoker” in Deutschland “illegal” sei und sich der A strafbar gemacht hätte. Der A bezweifelt dies. Wie ist die Rechtslage?

In einigen Tagen wird die gutachterliche Lösung des Falls veröffentlicht. Lösungshinweise, Kommentare oder Anmerkungen sind durchaus willkommen – bitte nutzt dafür die Kommentarfunktion.

Titelbild veröffentlicht von “Baranci…Antonio” unter einer Creative Commons Lizenz.

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1 Anmerkung Sag was dazu!

  1. Die gutachterliche Lösung würde mich interessieren.

    In Betracht kommt eine Strafbarkeit des A gem. § 285 StGB. Dazu müsste es sich bei Poker um ein Glücksspiel handeln, die andern Tatbestandsmerkmale sind m.E. unproblematisch.

    Bisher wurden, soweit ich weiß, alle Pokervarianten von der Rechtsprechung als Glücksspiel gewertet, wobei dieses Ergebnis nicht unumstritten ist. Vielmehr sprechen zahlreiche Gründe dafür, die verbreitetste Pokervariante, Texas Hold’em, als Geschicklichkeitsspiel einzuordnen.

    Natürlich beinhaltet das Spiel durch die zufällige Verteilung der Karten ein Glücksmoment (ebenso wie zahlreiche andere Spiele, z.B. Skat), jedoch besteht das Spiel zum größten Teil daraus, aufgrund der vorhandenen Informationen die eigenen Chancen zu berechnen und daraufhin Wetten mit positivem Erwartungswert abzuschließen. Das Glücksmoment mag in einem einzelnen Spiel überwiegen, über einen langen Zeitraum hinweg gewinnt jedoch der Spieler mit der besseren Strategie.

    Somit ist es zumindest gut vertretbar, Texas Hold’em nicht als Glücksspiel einzuordnen, wodurch eine Strafbarkeit ausscheiden würde. Leider äußert sich der Sachverhalt nicht zur gespielten Pokervariante.

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    Auch wenn einige Fälle ihren "Aufhänger" in der aktuellen Tagesberichterstattung finden, so sind dies doch nur einführende Hinweise. Die Fälle an sich sind gänzlich fiktiv. Die jeweiligen Falllösungen wurden sorgfältig erarbeitet, für ihre "Richtigkeit" wird allerdings keinerlei Gewähr übernommen. Die Fälle sind vielmehr als Denkanstoß und Einladung zu verstehen, sich auch als Nichtjurist mit aktuellen rechtlichen Problemen auseinanderzusetzen.

    In keinem Fall stellen die hier veröffentlichten Beiträge eine Rechtsberatung dar.