Sei es im eigenen Blog, auf einer Videoplattform oder auch nur in einem sozialen Netzwerk wie Facebook: Fast jeder von uns veröffentlicht heutzutage Inhalte im Internet. Sehr beliebt ist das “posten” von Musikvideos. Oft wird dabei übersehen, dass sowohl Lieder als auch Videos einem Urheberrecht unterliegen. Als Verwertungsgesellschaft vertritt in Deutschland die GEMA viele Künstler in den Aufführungs- und Verfielfältigungsrechten ihrer Werke. Macht man also ein Musikstück eines Künstlers, der Mitglied bei der GEMA ist, öffentlich zugänglich, muss man der GEMA dafür Lizenzgebühren zahlen.
Nicht neu, aber durchaus wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Youtube zum Start seines deutschsprachigen Angebots Ende 2007 auf eine Vereinbarung mit der GEMA hinwies, die zur Nutzung des GEMA-Weltrepertoires musikalischer Werke auf der Videoplattform berechtigt. Dies gilt für den Einsatz von Musikstücken sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.
Fraglich ist, ob sich dieses Abkommen zwischen der GEMA und Youtube auch auf Videos erstreckt, die außerhalb der Videoplattform eingebunden werden, beispielsweise auf der Pinnwand eines Freundes in einem sozialen Netzwerk. Im Frühjahr 2008 erklärte die GEMA gegenüber Martin Bauer in diesem Zusammenhang:
“Wie schon telefonisch besprochen, ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verlinkung auf eine fremde Website erfolgt oder der Clip als eigener Inhalt zu gelten hat, entscheidend, dass der Endnutzer dieVerlinkung auf ein fremdes Angebot eindeutig erkennen kann. Ist dies nicht erkennbar, muss der Website-Betreiber die Nutzungen auf seiner Website eigenständig lizenzieren. In Ihrem Beispiel heißt dies, sie müssen die Musiknutzung durch die Videos nicht bei der GEMA lizenzieren, da offensichtlich auf YouTube verwiesen wird und hier ein Vertrag besteht.”
Das ist doch schon mal etwas.
Vorsicht ist allerdings weiterhin beim Einbinden von Inhalten anderer Videoportale oder auch von Online-Radiostationen geboten. Im Zweifel sollte man sich immer vorher beim Inhalteanbieter oder direkt bei der GEMA informieren, ob Vereinbarungen mit der Streaming-Seite bestehen.
Das Titelfoto wurde von jonsson unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht.

