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	<title>jurablog (org)Strafrecht | jurablog (org)</title>
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		<title>Hoch gepokert</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 03:44:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Onlinecasinos sprießen momentan wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, erfährt doch das Glücksspiel und vor allem Poker jüngst eine Renaissance. Doch wie verhalten sich eigentlich international tätige Onlinecasinos zum deutschen Recht? Dieser Frage wollen wir in folgendem Fall nachgehen: Der A spielt für sein Leben gern Poker. Er war immer schon ein begnadeter Spieler, auch schon bevor es zum absoluten Modespiel avancierte. Mit seinen Freunden trifft sich der A einmal die Woche zum Pokern. Gespielt wird ausschließlich um geringe Einsätze. Immer öfter hört der A in letzter Zeit nun von sogenannten &#8220;Onlinecasinos&#8221;, wo man als guter Pokerspieler angeblich viel Geld gewinnen kann. Auf seine Fähigkeiten vertrauend meldet sich der A bei einem Onlinecasino an und spielt dort seitdem regelmäßig Onlinepoker. Er hat auch schon Geld gewonnen, allerdings überwiegen noch die Verluste &#8211; was sich aber laut dem A &#8220;bald ändern &#8221; soll. Der F, ein guter Freund des A, behauptet bei einem gemütlichen Abend in der Kneipe jedoch, dass &#8220;Onlinepoker&#8221; in Deutschland &#8220;illegal&#8221; sei und sich der A strafbar gemacht hätte. Der A bezweifelt dies. Wie ist die Rechtslage? In einigen Tagen wird die gutachterliche Lösung des Falls veröffentlicht. Lösungshinweise, Kommentare oder Anmerkungen sind durchaus willkommen &#8211; bitte nutzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="margin: 10px;" src="http://www.jurablog.org/wp-content/bilder/09/11/casino.jpg" alt="" width="180" height="180" />Onlinecasinos sprießen momentan wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, erfährt doch das Glücksspiel und vor allem Poker jüngst eine Renaissance. Doch wie verhalten sich eigentlich international tätige Onlinecasinos zum deutschen Recht? Dieser Frage wollen wir in folgendem Fall nachgehen:<span id="more-107"></span></p>
<p>Der A spielt für sein Leben gern Poker. Er war immer schon ein begnadeter Spieler, auch schon bevor es zum absoluten Modespiel avancierte. Mit seinen Freunden trifft sich der A einmal die Woche zum Pokern. Gespielt wird ausschließlich um geringe Einsätze. Immer öfter hört der A in letzter Zeit nun von sogenannten &#8220;Onlinecasinos&#8221;, wo man als guter Pokerspieler angeblich viel Geld gewinnen kann. Auf seine Fähigkeiten vertrauend meldet sich der A bei einem Onlinecasino an und spielt dort seitdem regelmäßig Onlinepoker. Er hat auch schon Geld gewonnen, allerdings überwiegen noch die Verluste &#8211; was sich aber laut dem A &#8220;bald ändern &#8221; soll. Der F, ein guter Freund des A, behauptet bei einem gemütlichen Abend in der Kneipe jedoch, dass &#8220;Onlinepoker&#8221; in Deutschland &#8220;illegal&#8221; sei und sich der A strafbar gemacht hätte. Der A bezweifelt dies. Wie ist die Rechtslage?</p>
<p><em>In einigen Tagen wird die gutachterliche Lösung des Falls veröffentlicht. Lösungshinweise, Kommentare oder Anmerkungen sind durchaus willkommen &#8211; bitte nutzt dafür die Kommentarfunktion.</em></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von <a href="http://www.flickr.com/photos/ljubs/83305187/sizes/m/" target="_blank">&#8220;Baranci&#8230;Antonio&#8221;</a> unter einer Creative Commons Lizenz.</em></p>
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		<title>Blinde Eifersucht</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 03:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeiner Teil]]></category>
		<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[aberratio ictus]]></category>
		<category><![CDATA[AT]]></category>
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		<category><![CDATA[Klassiker]]></category>

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		<description><![CDATA[Klassiker bei den Irrtumskonstellationen: error in persona &#124; aberratio ictus. Franzl ist verzweifelt. Seine geliebte Resi hat sich im Bierzelt dem Seppl hingegeben und möchte nun nicht mehr zu ihrem Franzl zurückkommen. Von Blumen bis Gesang hat er schon alles probiert, er konnte Resis Liebe aber nicht neu entfachen. Nachdem ihn der Seppl auf dem Jahrmarkt auch noch beim Zielschießen besiegte und ihn daraufhin vor versammelter Gesellschaft lächerlich machte, faßte Franzl einen Entschluss: Er musste den Seppl aus dem Weg räumen. &#8220;Wer zuletzt trifft, trifft am besten&#8221;, dachte er sich. In der Dorfwirtschaft hatte Franzl erfahren, dass der Seppl jeden Samstag früh mit seinem Bruder Pilze sammeln geht. Er lauert den beiden im Wald auf. Von einem Hochsitz aus glaubt er den Seppl deutlich an seinem Hut zu erkennen. Er feuert auf den vermeintlichen Seppl, trifft aber die daneben laufende Person. Die alte Flinte war nicht mehr t reffsicher aber dennoch tödlich gewesen. Entsetzt und in Panik flüchtet Schütze Franzl tiefer in den Wald. In Wirklichkeit hatten jedoch Seppl und sein Bruder zuvor ihre Hüte getauscht. Franzl hatte also, in irriger Annahme es sei Seppl,  tatsächlich auf den Bruder gezielt und am Ende doch Seppl getroffen. Der wahre Sachverhalt erschließt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/01/blindeeifersucht.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-355" style="margin: 5px;" title="blindeeifersucht" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/01/blindeeifersucht.jpg" alt="" width="290" height="290" /></a>Klassiker bei den Irrtumskonstellationen: error in persona | aberratio ictus. </em></p>
<p>Franzl ist verzweifelt. Seine geliebte Resi hat sich im Bierzelt dem Seppl hingegeben und möchte nun nicht mehr zu ihrem Franzl zurückkommen. Von Blumen bis Gesang hat er schon alles probiert, er konnte Resis Liebe aber nicht neu entfachen. Nachdem ihn der Seppl<span id="more-23"></span> auf dem Jahrmarkt auch noch beim Zielschießen besiegte und ihn daraufhin vor versammelter Gesellschaft lächerlich machte, faßte Franzl einen Entschluss: Er musste den Seppl aus dem Weg räumen. &#8220;Wer zuletzt trifft, trifft am besten&#8221;, dachte er sich. In der Dorfwirtschaft hatte Franzl erfahren, dass der Seppl jeden Samstag früh mit seinem Bruder Pilze sammeln geht. Er lauert den beiden im Wald auf. Von einem Hochsitz aus glaubt er den Seppl deutlich an seinem Hut zu erkennen. Er feuert auf den vermeintlichen Seppl, trifft aber die daneben laufende Person. Die alte Flinte war nicht mehr t</p>
<p>reffsicher aber dennoch tödlich gewesen. Entsetzt und in Panik flüchtet Schütze Franzl tiefer in den Wald. In Wirklichkeit hatten jedoch Seppl und sein Bruder zuvor ihre Hüte getauscht. Franzl hatte also, in irriger Annahme es sei Seppl,  tatsächlich auf den Bruder gezielt und am Ende doch Seppl getroffen. Der wahre Sachverhalt erschließt sich ihm in seiner Panik nicht mehr.</p>
<p>Wie hat sich der Franzl strafbar gemacht?</p>
<p><em></em></p>
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		<title>Nach der Disco, vor der Disco</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Aug 2007 18:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der R genießt im schönen Köln das Nachtleben. Nach einem effektiven Abend mit Freunden und Freundinnen in einem Nachtlokal möchte er die Heimreise antreten. Er verlässt das Lokal als erster und wartet auf dem Bürgersteig auf seine Gefolgschaft. Der Türsteher T weist den R darauf hin, dass er sich doch unverzüglich auf den Weg machen solle, denn dem T obliege es, vor dem Lokal für Ruhe zu sorgen. Deshalb dürften die Gäste nicht mehr auf dem unmittelbar vor dem Lokal gelegenen Bürgersteig stehen bleiben, da Unterhaltungen und andere Geräusche zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn führen würden. R erklärt gegenüber T, dass er nur auf seine Freunde warte und auch nicht beabsichtige, sich mit anderen zu unterhalten oder irgendwelche anderen Geräusche zu verursachen. T erwidert, dass er keine Ausnahme machen könne und er für Ordnung sorgen müsse, weshalb alle Personen vor dem Lokal einen anderen Ort aufsuchen müssten. R weigert sich unter Hinweis auf ein freies Deutschland. Nachdem T gegenüber R einige drohende Gesten macht und ihm nochmals mit Nachdruck den Abzug anrät, greift R zum Telefon und verständigt die Polizei. Stellen Sie die polizeirechtliche Situtation in einem Gutachten dar. Abwandlung: T droht R Schläge an, falls R sich nicht unverzüglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/disco.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-361" style="margin: 10px;" title="disco" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/disco.jpg" alt="" width="290" height="290" /></a>Der R genießt im schönen Köln das Nachtleben. Nach einem <em>effektiven</em> Abend mit Freunden und Freundinnen in einem Nachtlokal möchte er die Heimreise antreten. Er verlässt das Lokal als erster und wartet auf dem Bürgersteig auf seine Gefolgschaft. Der Türsteher T weist den R darauf hin, dass er sich doch unverzüglich auf den Weg machen solle, denn<span id="more-6"></span> dem T obliege es, vor dem Lokal für Ruhe zu sorgen. Deshalb dürften die Gäste nicht mehr auf dem unmittelbar vor dem Lokal gelegenen Bürgersteig stehen bleiben, da Unterhaltungen und andere Geräusche zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn führen würden.</p>
<p>R erklärt gegenüber T, dass er nur auf seine Freunde warte und auch nicht beabsichtige, sich mit anderen zu unterhalten oder irgendwelche anderen Geräusche zu verursachen. T erwidert, dass er keine Ausnahme machen könne und er für Ordnung sorgen müsse, weshalb alle Personen vor dem Lokal einen anderen Ort aufsuchen müssten.<br />
R weigert sich unter Hinweis auf ein freies Deutschland. Nachdem T gegenüber R einige drohende Gesten macht und ihm nochmals mit Nachdruck den Abzug anrät, greift R zum Telefon und verständigt die Polizei.</p>
<p><em>Stellen Sie die polizeirechtliche Situtation in einem Gutachten dar.</em></p>
<p><em>Abwandlung:</em></p>
<p>T droht R Schläge an, falls R sich nicht unverzüglich &#8220;verpisse&#8221;. R bleibt weiterhin stehen. T, der unmittelbar vor R steht holt daraufhin zum Schlag aus. Noch bevor T sein Vorhaben verwirklichen kann entgegnet R mit einem gezielten Fausthieb auf den Adamsapfel des T. Dieser verstirbt aufgrund der Wucht des Schlages wenige Sekunden später. Dass T durch den Schlag zu Tode kommen würde beabsichtigte R zwar nicht, er hielt es aber für möglich und nahm es billigend in Kauf.</p>
<p><em>Strafbarkeit des R?</em></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/42311564@N00/76344788/sizes/m/" target="_blank">Sebastian Niedlich</a>&#8221; unter einer <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.en" target="_blank">Creative Commons Lizenz</a>.</em></p>
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