<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>jurablog (org)jurablog (org) | jurablog (org)</title>
	<atom:link href="http://www.jurablog.org/index.php/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jurablog.org</link>
	<description>JURA IN FARBE!</description>
	<lastBuildDate>Mon, 24 Jan 2011 18:53:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>Was bei Musikvideos im Internet zu beachten ist</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2010/07/17/was-bei-musikvideos-im-internet-zu-beachten-ist/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2010/07/17/was-bei-musikvideos-im-internet-zu-beachten-ist/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Jul 2010 17:49:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wussten Sie schon?]]></category>
		<category><![CDATA[Einbinden]]></category>
		<category><![CDATA[embedding]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Videoportale]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=289</guid>
		<description><![CDATA[Sei es im eigenen Blog, auf einer Videoplattform oder auch nur in einem sozialen Netzwerk wie Facebook: Fast jeder von uns veröffentlicht heutzutage Inhalte im Internet. Sehr beliebt ist das &#8220;posten&#8221; von Musikvideos. Oft wird dabei übersehen, dass sowohl  Lieder als auch Videos einem Urheberrecht unterliegen. Als Verwertungsgesellschaft vertritt in Deutschland die GEMA viele Künstler in den Aufführungs- und Verfielfältigungsrechten ihrer Werke. Macht man also ein Musikstück eines Künstlers, der Mitglied bei der GEMA ist, öffentlich zugänglich, muss man der GEMA dafür Lizenzgebühren zahlen. Nicht neu, aber durchaus wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Youtube zum Start seines deutschsprachigen Angebots Ende 2007 auf eine Vereinbarung mit der GEMA hinwies, die zur Nutzung des GEMA-Weltrepertoires musikalischer Werke auf der Videoplattform berechtigt. Dies gilt für den Einsatz von Musikstücken sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos. Fraglich ist, ob sich dieses Abkommen zwischen der GEMA und Youtube auch auf Videos erstreckt, die außerhalb der Videoplattform eingebunden werden, beispielsweise auf der Pinnwand eines Freundes in einem sozialen Netzwerk. Im Frühjahr 2008 erklärte die GEMA gegenüber Martin Bauer in diesem Zusammenhang: &#8220;Wie schon telefonisch besprochen, ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verlinkung auf eine fremde Website erfolgt oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-331 alignleft" style="margin: 10px;" title="musikvideosiminternet" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2010/07/musikvideosiminternet.jpg" alt="" width="290" height="290" />Sei es im eigenen <a href="http://www.solcito.tv/index.php/blog/" target="_blank">Blog</a>, auf einer <a href="http://www.vimeo.com/" target="_blank">Videoplattform</a> oder auch nur in einem  sozialen Netzwerk wie <a href="http://www.facebook.com/#!/pages/jurablog/143574542319463" target="_blank">Facebook</a>: Fast jeder von uns veröffentlicht  heutzutage Inhalte im Internet. Sehr beliebt ist das &#8220;posten&#8221; von Musikvideos. Oft wird dabei übersehen, dass sowohl  Lieder als auch Videos einem Urheberrecht unterliegen. Als <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft" target="_blank">Verwertungsgesellschaft</a> vertritt in Deutschland die GEMA viele Künstler in den Aufführungs- und Verfielfältigungsrechten  ihrer Werke. Macht man also ein Musikstück eines Künstlers, der  Mitglied bei der GEMA ist, öffentlich zugänglich,<span id="more-289"></span> muss man der GEMA  dafür Lizenzgebühren zahlen.</p>
<p>Nicht neu, aber durchaus wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Youtube zum Start seines deutschsprachigen Angebots Ende 2007 auf eine Vereinbarung mit der GEMA hinwies, die zur Nutzung des GEMA-Weltrepertoires musikalischer Werke auf der  Videoplattform berechtigt. Dies gilt für den Einsatz von Musikstücken sowohl in  Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.</p>
<p>Fraglich ist, ob sich dieses Abkommen zwischen der GEMA und Youtube auch auf Videos erstreckt, die außerhalb der Videoplattform eingebunden werden, beispielsweise auf der Pinnwand eines Freundes in einem sozialen Netzwerk. Im Frühjahr 2008 erklärte die GEMA gegenüber Martin Bauer in diesem Zusammenhang:</p>
<blockquote><p><em>&#8220;Wie schon telefonisch besprochen, ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verlinkung auf eine fremde Website erfolgt oder der Clip als eigener Inhalt zu gelten hat, entscheidend, dass der Endnutzer dieVerlinkung auf ein fremdes Angebot eindeutig erkennen kann. Ist dies nicht erkennbar, muss der Website-Betreiber die Nutzungen auf seiner Website eigenständig lizenzieren. In Ihrem Beispiel heißt dies, sie  müssen die Musiknutzung durch die Videos nicht bei der GEMA lizenzieren, da offensichtlich auf YouTube verwiesen wird und hier ein Vertrag  besteht.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Das ist doch schon mal etwas.</p>
<p>Vorsicht ist allerdings weiterhin beim Einbinden von Inhalten anderer Videoportale oder auch von Online-Radiostationen geboten. Im Zweifel sollte man sich immer <em>vorher</em> beim Inhalteanbieter oder direkt bei der GEMA informieren, ob Vereinbarungen mit der Streaming-Seite bestehen.</p>
<pre>Das Titelfoto wurde von <a href="http://www.flickr.com/photos/karljonsson/488412425/" target="_blank">jonsson</a> unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht.
</pre>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2010/07/17/was-bei-musikvideos-im-internet-zu-beachten-ist/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Hoch gepokert</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/11/fall-hoch-gepokert/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/11/fall-hoch-gepokert/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Sep 2008 03:44:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[illegal]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinecasinos]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinepoker]]></category>
		<category><![CDATA[Poker]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtslage]]></category>
		<category><![CDATA[strafbar]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=107</guid>
		<description><![CDATA[Onlinecasinos sprießen momentan wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, erfährt doch das Glücksspiel und vor allem Poker jüngst eine Renaissance. Doch wie verhalten sich eigentlich international tätige Onlinecasinos zum deutschen Recht? Dieser Frage wollen wir in folgendem Fall nachgehen: Der A spielt für sein Leben gern Poker. Er war immer schon ein begnadeter Spieler, auch schon bevor es zum absoluten Modespiel avancierte. Mit seinen Freunden trifft sich der A einmal die Woche zum Pokern. Gespielt wird ausschließlich um geringe Einsätze. Immer öfter hört der A in letzter Zeit nun von sogenannten &#8220;Onlinecasinos&#8221;, wo man als guter Pokerspieler angeblich viel Geld gewinnen kann. Auf seine Fähigkeiten vertrauend meldet sich der A bei einem Onlinecasino an und spielt dort seitdem regelmäßig Onlinepoker. Er hat auch schon Geld gewonnen, allerdings überwiegen noch die Verluste &#8211; was sich aber laut dem A &#8220;bald ändern &#8221; soll. Der F, ein guter Freund des A, behauptet bei einem gemütlichen Abend in der Kneipe jedoch, dass &#8220;Onlinepoker&#8221; in Deutschland &#8220;illegal&#8221; sei und sich der A strafbar gemacht hätte. Der A bezweifelt dies. Wie ist die Rechtslage? In einigen Tagen wird die gutachterliche Lösung des Falls veröffentlicht. Lösungshinweise, Kommentare oder Anmerkungen sind durchaus willkommen &#8211; bitte nutzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="margin: 10px;" src="http://www.jurablog.org/wp-content/bilder/09/11/casino.jpg" alt="" width="180" height="180" />Onlinecasinos sprießen momentan wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, erfährt doch das Glücksspiel und vor allem Poker jüngst eine Renaissance. Doch wie verhalten sich eigentlich international tätige Onlinecasinos zum deutschen Recht? Dieser Frage wollen wir in folgendem Fall nachgehen:<span id="more-107"></span></p>
<p>Der A spielt für sein Leben gern Poker. Er war immer schon ein begnadeter Spieler, auch schon bevor es zum absoluten Modespiel avancierte. Mit seinen Freunden trifft sich der A einmal die Woche zum Pokern. Gespielt wird ausschließlich um geringe Einsätze. Immer öfter hört der A in letzter Zeit nun von sogenannten &#8220;Onlinecasinos&#8221;, wo man als guter Pokerspieler angeblich viel Geld gewinnen kann. Auf seine Fähigkeiten vertrauend meldet sich der A bei einem Onlinecasino an und spielt dort seitdem regelmäßig Onlinepoker. Er hat auch schon Geld gewonnen, allerdings überwiegen noch die Verluste &#8211; was sich aber laut dem A &#8220;bald ändern &#8221; soll. Der F, ein guter Freund des A, behauptet bei einem gemütlichen Abend in der Kneipe jedoch, dass &#8220;Onlinepoker&#8221; in Deutschland &#8220;illegal&#8221; sei und sich der A strafbar gemacht hätte. Der A bezweifelt dies. Wie ist die Rechtslage?</p>
<p><em>In einigen Tagen wird die gutachterliche Lösung des Falls veröffentlicht. Lösungshinweise, Kommentare oder Anmerkungen sind durchaus willkommen &#8211; bitte nutzt dafür die Kommentarfunktion.</em></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von <a href="http://www.flickr.com/photos/ljubs/83305187/sizes/m/" target="_blank">&#8220;Baranci&#8230;Antonio&#8221;</a> unter einer Creative Commons Lizenz.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/11/fall-hoch-gepokert/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Moralisch neutrales Recht?</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/04/moralisch-neutrales-recht/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/04/moralisch-neutrales-recht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 20:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsphilosophie]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Antidiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Jura]]></category>
		<category><![CDATA[Moral]]></category>
		<category><![CDATA[Osnabrück]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Tonio Gas]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=314</guid>
		<description><![CDATA[Dr. Tonio Gas, Akademischer Rat an der Juristischen Fakultät der Uni Osnabrück, hat in der FAZ einen Gastbeitrag mit dem Titel &#8220;Anstand erzwingen&#8221; veröffentlicht. Er legt darin dar, dass es moralisch neutrales Recht nicht geben kann. Ausgangspunkt seiner Überlegung ist das auf EU-Richtlinien beruhende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das die Gesellschaft mit seinen Diskriminierungsverboten zu gerechtem Umgang miteinander zwingen muss &#8211; oder ist dies gar nicht notwendig? Ist der Markt selbst in der Lage, die Bürger zu Gerechtigkeit zu bewegen, nur weil sich ungerechtes Verhalten nicht auszahlt? Wohl kaum. &#8220;Das Recht muss nicht jedem Zeitgeist folgen, aber ignorieren kann es gewandelte Auffassungen nicht. Es muss Stellung beziehen, denn moralisch neutrales Recht gibt es gar nicht. Selbst die Nichtregelung ist eine Regelung. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Beispielsweise wäre die Entscheidung, sämtliche Antidiskriminierungsregeln abzuschaffen, nicht so sehr eine Entscheidung gegen eine Regelung, sondern eine Entscheidung für etwas: für die Selbstheilungskräfte des Marktes. Diese Entscheidung mag man gutheißen oder nicht. Sie ist jedenfalls alles andere als neutral.&#8221; Natürlich ist unser Recht stark von Moral geprägt. Dafür lassen sich viele Beispiele anführen. Einen tieferen Einblick in die Materie gewinnt man durch besagten Artikel in der FAZ.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Tonio Gas, Akademischer Rat an der Juristischen Fakultät der Uni Osnabrück, hat in der FAZ einen Gastbeitrag mit dem Titel &#8220;<em>Anstand erzwingen</em>&#8221; veröffentlicht. Er legt darin dar, dass es moralisch neutrales Recht nicht geben kann. Ausgangspunkt seiner Überlegung ist das auf EU-Richtlinien beruhende <em>Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz</em>, das die Gesellschaft mit seinen Diskriminierungsverboten zu gerechtem Umgang miteinander zwingen muss &#8211; oder ist dies gar nicht notwendig? Ist <em>der Markt</em> selbst in der Lage, die Bürger zu Gerechtigkeit zu bewegen, nur weil sich <em>ungerechtes</em> Verhalten nicht auszahlt? Wohl kaum.<span id="more-314"></span></p>
<p><em>&#8220;Das Recht muss nicht jedem Zeitgeist folgen, aber ignorieren kann es gewandelte Auffassungen nicht. Es muss Stellung beziehen, denn moralisch neutrales Recht gibt es gar nicht. Selbst die Nichtregelung ist eine Regelung. Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Beispielsweise wäre die Entscheidung, sämtliche Antidiskriminierungsregeln abzuschaffen, nicht so sehr eine Entscheidung gegen eine Regelung, sondern eine Entscheidung für etwas: für die Selbstheilungskräfte des Marktes. Diese Entscheidung mag man gutheißen oder nicht. Sie ist jedenfalls alles andere als neutral.&#8221;</em></p>
<p>Natürlich ist unser Recht stark von Moral geprägt. Dafür lassen sich viele Beispiele anführen. Einen tieferen Einblick in die Materie gewinnt man durch <a href="http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C04D05AA471FA88471AEF0/Doc~E94A0512B474B41A4858BE5EB65D8B544~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">besagten Artikel in der FAZ</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2008/09/04/moralisch-neutrales-recht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Angriff oder Verteidigung?</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2008/03/16/verstoesst-der-einmarsch-gegen-geltendes-voelkerrecht/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2008/03/16/verstoesst-der-einmarsch-gegen-geltendes-voelkerrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 16 Mar 2008 18:58:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentliches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Einmarsch]]></category>
		<category><![CDATA[failed state]]></category>
		<category><![CDATA[Rebellen]]></category>
		<category><![CDATA[Völkerrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/index.php/2008/03/16/verstoesst-der-einmarsch-gegen-geltendes-voelkerrecht/</guid>
		<description><![CDATA[Land T sieht sich seit geraumer Zeit Angriffen von Rebellen ausgesetzt. Vermehrt kam es zu Grenzscharmüzeln; schließlich marschieren Bodentruppen des Landes T etwa 10km weit in das Territorium des Nachbarstaates ein, um Stellungen der Rebellen gezielt anzugreifen. Die Rebellen werden weder vom Nachbarstaat unterstützt noch macht sich dieser ihre Angriffe zu eigen. Wie ist die Lage völkerrechtlich zu beurteilen, wenn man davon ausgeht, dass der Nachbarstaat selbst nicht die Ordnung auf dem eigenen Territorium herstellen und insofern als &#8220;failed state&#8221; angesehen werden kann? Titelbild veröffentlicht von &#8220;rikdom&#8221; unter einer Creative Commons Lizenz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-348" style="margin: 5px;" title="leopardc2" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/03/leopardc2.jpg" alt="" width="290" height="290" />Land T sieht sich seit geraumer Zeit Angriffen von Rebellen ausgesetzt. Vermehrt kam es zu Grenzscharmüzeln; schließlich marschieren Bodentruppen des Landes T etwa 10km weit in das Territorium des Nachbarstaates ein, um Stellungen der Rebellen gezielt anzugreifen. Die Rebellen werden weder vom Nachbarstaat unterstützt noch macht sich dieser ihre Angriffe zu eigen.<span id="more-28"></span></p>
<p><em>Wie ist die Lage völkerrechtlich zu beurteilen, wenn man davon ausgeht, dass der Nachbarstaat selbst nicht die Ordnung auf dem eigenen Territorium herstellen und insofern als &#8220;failed state&#8221; angesehen werden kann?</em></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/rikdom/180711657/sizes/m/" target="_blank">rikdom</a>&#8221; unter einer Creative Commons Lizenz</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2008/03/16/verstoesst-der-einmarsch-gegen-geltendes-voelkerrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verhaltensregeln für Abgeordnete</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2008/02/26/verhaltensregeln-fuer-abgeordnete/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2008/02/26/verhaltensregeln-fuer-abgeordnete/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 13:56:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentliches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
		<category><![CDATA[Nebeneinkünfte von Abgeordneten]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsorganisationsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/index.php/2008/02/26/verhaltensregeln-fuer-abgeordnete/</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundestagspräsidium ist der Auffassung, dass der Abgeordnete S gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete verstößt, da er sich weigert, genaue Angaben über seine Nebentätigkeiten zu machen. S hatte sich mit Hinweis auf seine Schweigepflicht geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailiert offenzulegen. Das Bundestagspräsidium beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Parlamentarier dazu verpflichte, Nebeneinkünfte detailiert anzugeben. Wie ist die Rechtslage? Bei Interesse können die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. September 2006 (&#8220;Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten&#8221;), vom 04. Juli 2007 (&#8220;Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos&#8221;) sowie das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nachgelesen werden. Titelbild veröffentlicht von &#8220;sualk61&#8221; unter einer Creative Commons Lizenz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-full wp-image-350" style="margin: 5px;" title="plenarsaalbundestag" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/02/plenarsaalbundestag.jpg" alt="" width="290" height="290" />Das Bundestagspräsidium ist der Auffassung, dass der Abgeordnete S gegen die <em>Verhaltensregeln für Abgeordnete</em> verstößt, da er sich weigert, genaue Angaben über seine Nebentätigkeiten zu machen. S hatte sich mit Hinweis auf seine Schweigepflicht geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailiert offenzulegen. Das Bundestagspräsidium beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Parlamentarier dazu verpflichte, Nebeneinkünfte detailiert anzugeben.<span id="more-27"></span></p>
<p><em>Wie ist die Rechtslage?</em></p>
<p>Bei Interesse können die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes vom <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-082.html" target="_blank">21. September 2006 (&#8220;Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten&#8221;)</a>, vom <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-073" target="_blank">04. Juli 2007 (&#8220;Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos&#8221;)</a> sowie das <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20070704_2bve000106.html" target="_blank">einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes</a> nachgelesen werden.</p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/sualk61/3453053016/sizes/m/" target="_blank">sualk61</a>&#8221; unter einer <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en" target="_blank">Creative Commons Lizenz</a></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2008/02/26/verhaltensregeln-fuer-abgeordnete/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Blinde Eifersucht</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2008/01/21/blinde-eifersucht/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2008/01/21/blinde-eifersucht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 03:10:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeiner Teil]]></category>
		<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[aberratio ictus]]></category>
		<category><![CDATA[AT]]></category>
		<category><![CDATA[error in persona]]></category>
		<category><![CDATA[Klassiker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/index.php/2008/01/21/blinde-eifersucht/</guid>
		<description><![CDATA[Klassiker bei den Irrtumskonstellationen: error in persona &#124; aberratio ictus. Franzl ist verzweifelt. Seine geliebte Resi hat sich im Bierzelt dem Seppl hingegeben und möchte nun nicht mehr zu ihrem Franzl zurückkommen. Von Blumen bis Gesang hat er schon alles probiert, er konnte Resis Liebe aber nicht neu entfachen. Nachdem ihn der Seppl auf dem Jahrmarkt auch noch beim Zielschießen besiegte und ihn daraufhin vor versammelter Gesellschaft lächerlich machte, faßte Franzl einen Entschluss: Er musste den Seppl aus dem Weg räumen. &#8220;Wer zuletzt trifft, trifft am besten&#8221;, dachte er sich. In der Dorfwirtschaft hatte Franzl erfahren, dass der Seppl jeden Samstag früh mit seinem Bruder Pilze sammeln geht. Er lauert den beiden im Wald auf. Von einem Hochsitz aus glaubt er den Seppl deutlich an seinem Hut zu erkennen. Er feuert auf den vermeintlichen Seppl, trifft aber die daneben laufende Person. Die alte Flinte war nicht mehr t reffsicher aber dennoch tödlich gewesen. Entsetzt und in Panik flüchtet Schütze Franzl tiefer in den Wald. In Wirklichkeit hatten jedoch Seppl und sein Bruder zuvor ihre Hüte getauscht. Franzl hatte also, in irriger Annahme es sei Seppl,  tatsächlich auf den Bruder gezielt und am Ende doch Seppl getroffen. Der wahre Sachverhalt erschließt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/01/blindeeifersucht.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-355" style="margin: 5px;" title="blindeeifersucht" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2008/01/blindeeifersucht.jpg" alt="" width="290" height="290" /></a>Klassiker bei den Irrtumskonstellationen: error in persona | aberratio ictus. </em></p>
<p>Franzl ist verzweifelt. Seine geliebte Resi hat sich im Bierzelt dem Seppl hingegeben und möchte nun nicht mehr zu ihrem Franzl zurückkommen. Von Blumen bis Gesang hat er schon alles probiert, er konnte Resis Liebe aber nicht neu entfachen. Nachdem ihn der Seppl<span id="more-23"></span> auf dem Jahrmarkt auch noch beim Zielschießen besiegte und ihn daraufhin vor versammelter Gesellschaft lächerlich machte, faßte Franzl einen Entschluss: Er musste den Seppl aus dem Weg räumen. &#8220;Wer zuletzt trifft, trifft am besten&#8221;, dachte er sich. In der Dorfwirtschaft hatte Franzl erfahren, dass der Seppl jeden Samstag früh mit seinem Bruder Pilze sammeln geht. Er lauert den beiden im Wald auf. Von einem Hochsitz aus glaubt er den Seppl deutlich an seinem Hut zu erkennen. Er feuert auf den vermeintlichen Seppl, trifft aber die daneben laufende Person. Die alte Flinte war nicht mehr t</p>
<p>reffsicher aber dennoch tödlich gewesen. Entsetzt und in Panik flüchtet Schütze Franzl tiefer in den Wald. In Wirklichkeit hatten jedoch Seppl und sein Bruder zuvor ihre Hüte getauscht. Franzl hatte also, in irriger Annahme es sei Seppl,  tatsächlich auf den Bruder gezielt und am Ende doch Seppl getroffen. Der wahre Sachverhalt erschließt sich ihm in seiner Panik nicht mehr.</p>
<p>Wie hat sich der Franzl strafbar gemacht?</p>
<p><em></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2008/01/21/blinde-eifersucht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Reingelegt</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/15/fall-reingelegt-bgb-at/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/15/fall-reingelegt-bgb-at/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Aug 2007 06:33:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbindungswille]]></category>
		<category><![CDATA[Willenserklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=3</guid>
		<description><![CDATA[Kevin und Jaqueline sind seit zwei Jahren ein Paar. Sie ziehen zusammen in eine gemeinsame Wohnung, um sich räumlich noch näher zu sein und jeden freien Augenblick miteinander verbringen zu können. Jaqueline wurde in ihrer Schulzeit von den Lehrern übel mitgespielt, was sie schließlich dazu veranlasste, ohne einen Schulabschluss den Bildungseinrichtungen den Rücken zu kehren. Zum Glück aber geht Kevin einer geregelten Arbeit nach, so dass dem glücklichen Paar finanzielle Nöte erspart bleiben. Schon zu Beginn ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hatten die beiden beschlossen, dass Jaqueline mit Hilfe empfängnisverhütender Mittel einer Schwangerschaft vorbeugen solle. Als ihre Liebe zu Kevin nach eineinhalb Jahren des Zusammenlebens immer noch so stark ist, wie am ersten Tag, reift in ihr ein Gedanke: Sie wünscht sich nichts sehnlicher, als von Kevin ein Kind zu bekommen. Da sie weiß, dass ihr Partner diesem Wunsch unter keinen Umständen zustimmen würde, setzt sie heimlich die Pille ab. Ein halbes Jahr später gesteht sie ihm mit Freudentränen in den Augen, dass sie schwanger sei. Auf die Frage, wie das nur passieren konnte, gesteht sie ihm, dass sie ihn etwas reingelegt habe &#8211; doch nur, um dem Wunder ihrer Liebe Ausdruck zu verleihen. Kevin beendet daraufhin die Beziehung und verlangt von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="margin: 10px;" src="http://www.jurablog.org/wp-content/bilder/09/11/reingelegt.jpg" alt="" width="180" height="180" />Kevin und Jaqueline sind seit zwei Jahren ein Paar. Sie ziehen zusammen in eine gemeinsame Wohnung, um sich räumlich noch näher zu sein und jeden freien Augenblick miteinander verbringen zu können. Jaqueline wurde in ihrer Schulzeit von den Lehrern übel mitgespielt, was sie schließlich dazu veranlasste, ohne einen Schulabschluss den Bildungseinrichtungen den Rücken zu kehren. Zum Glück aber geht Kevin einer geregelten Arbeit nach, so dass dem glücklichen Paar finanzielle Nöte erspart bleiben.<span id="more-3"></span></p>
<p>Schon zu Beginn ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hatten die beiden beschlossen, dass Jaqueline mit Hilfe empfängnisverhütender Mittel einer Schwangerschaft vorbeugen solle. Als ihre Liebe zu Kevin nach eineinhalb Jahren des Zusammenlebens immer noch so stark ist, wie am ersten Tag, reift in ihr ein Gedanke: Sie wünscht sich nichts sehnlicher, als von Kevin ein Kind zu bekommen. Da sie weiß, dass ihr Partner diesem Wunsch unter keinen Umständen zustimmen würde, setzt sie heimlich die Pille ab. Ein halbes Jahr später gesteht sie ihm mit Freudentränen in den Augen, dass sie schwanger sei. Auf die Frage, wie das nur passieren konnte, gesteht sie ihm, dass sie ihn etwas reingelegt habe &#8211; doch nur, um dem Wunder ihrer Liebe Ausdruck zu verleihen. Kevin beendet daraufhin die Beziehung und verlangt von Jaqueline Schadensersatz wegen Vertragsverletzung, da sie sich nicht an die Abmachung gehalten habe, zu verhüten.</p>
<p><em>Wie ist die Rechtslage?</em></p>
<p><em></em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/15/fall-reingelegt-bgb-at/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nach der Disco, vor der Disco</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Aug 2007 18:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=6</guid>
		<description><![CDATA[Der R genießt im schönen Köln das Nachtleben. Nach einem effektiven Abend mit Freunden und Freundinnen in einem Nachtlokal möchte er die Heimreise antreten. Er verlässt das Lokal als erster und wartet auf dem Bürgersteig auf seine Gefolgschaft. Der Türsteher T weist den R darauf hin, dass er sich doch unverzüglich auf den Weg machen solle, denn dem T obliege es, vor dem Lokal für Ruhe zu sorgen. Deshalb dürften die Gäste nicht mehr auf dem unmittelbar vor dem Lokal gelegenen Bürgersteig stehen bleiben, da Unterhaltungen und andere Geräusche zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn führen würden. R erklärt gegenüber T, dass er nur auf seine Freunde warte und auch nicht beabsichtige, sich mit anderen zu unterhalten oder irgendwelche anderen Geräusche zu verursachen. T erwidert, dass er keine Ausnahme machen könne und er für Ordnung sorgen müsse, weshalb alle Personen vor dem Lokal einen anderen Ort aufsuchen müssten. R weigert sich unter Hinweis auf ein freies Deutschland. Nachdem T gegenüber R einige drohende Gesten macht und ihm nochmals mit Nachdruck den Abzug anrät, greift R zum Telefon und verständigt die Polizei. Stellen Sie die polizeirechtliche Situtation in einem Gutachten dar. Abwandlung: T droht R Schläge an, falls R sich nicht unverzüglich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/disco.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-361" style="margin: 10px;" title="disco" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/disco.jpg" alt="" width="290" height="290" /></a>Der R genießt im schönen Köln das Nachtleben. Nach einem <em>effektiven</em> Abend mit Freunden und Freundinnen in einem Nachtlokal möchte er die Heimreise antreten. Er verlässt das Lokal als erster und wartet auf dem Bürgersteig auf seine Gefolgschaft. Der Türsteher T weist den R darauf hin, dass er sich doch unverzüglich auf den Weg machen solle, denn<span id="more-6"></span> dem T obliege es, vor dem Lokal für Ruhe zu sorgen. Deshalb dürften die Gäste nicht mehr auf dem unmittelbar vor dem Lokal gelegenen Bürgersteig stehen bleiben, da Unterhaltungen und andere Geräusche zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn führen würden.</p>
<p>R erklärt gegenüber T, dass er nur auf seine Freunde warte und auch nicht beabsichtige, sich mit anderen zu unterhalten oder irgendwelche anderen Geräusche zu verursachen. T erwidert, dass er keine Ausnahme machen könne und er für Ordnung sorgen müsse, weshalb alle Personen vor dem Lokal einen anderen Ort aufsuchen müssten.<br />
R weigert sich unter Hinweis auf ein freies Deutschland. Nachdem T gegenüber R einige drohende Gesten macht und ihm nochmals mit Nachdruck den Abzug anrät, greift R zum Telefon und verständigt die Polizei.</p>
<p><em>Stellen Sie die polizeirechtliche Situtation in einem Gutachten dar.</em></p>
<p><em>Abwandlung:</em></p>
<p>T droht R Schläge an, falls R sich nicht unverzüglich &#8220;verpisse&#8221;. R bleibt weiterhin stehen. T, der unmittelbar vor R steht holt daraufhin zum Schlag aus. Noch bevor T sein Vorhaben verwirklichen kann entgegnet R mit einem gezielten Fausthieb auf den Adamsapfel des T. Dieser verstirbt aufgrund der Wucht des Schlages wenige Sekunden später. Dass T durch den Schlag zu Tode kommen würde beabsichtigte R zwar nicht, er hielt es aber für möglich und nahm es billigend in Kauf.</p>
<p><em>Strafbarkeit des R?</em></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/42311564@N00/76344788/sizes/m/" target="_blank">Sebastian Niedlich</a>&#8221; unter einer <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.en" target="_blank">Creative Commons Lizenz</a>.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/nach-der-disco-ist-vor-der-disco/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rottweiler</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/rottweiler/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/rottweiler/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Aug 2007 18:03:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentliches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ö-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeirecht]]></category>
		<category><![CDATA[POR]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=5</guid>
		<description><![CDATA[Der V geht mit seinem 4jährigen Sohn S auf dem Bürgersteig einer öffentlichen Strasse spazieren. Plötzlich rennt ein Rottweiler auf den kleinen S  zu und bellt ihn wild an. S erschreckt sich und fängt vor Angst an zu weinen. In diesem Momemt kommt der Halter H um die Ecke. V fordert den H auf, den Rottweiler unverzüglich an die Leine zu nehmen. H weigert sich unter dem Hinweis auf ein freies Deutschland. V ruft daraufhin die Polizei an und die Polizeibeamten treffen ein. 1) Was können die Polizeibeamten rechtlich gesehen unternehmen? Was müssen sie insbesondere unternehmen? 2) Welche Ansprüche haben V oder S in zivilrechtlicher Hinsicht gegen H? Foto veröffentlicht von &#8220;foxrosser&#8221; unter einer Creative Commons Lizenz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/rottweiler.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-363" style="margin: 10px;" title="rottweiler" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/rottweiler.jpg" alt="" width="180" height="180" /></a>Der V geht mit seinem 4jährigen Sohn S auf dem Bürgersteig einer öffentlichen Strasse spazieren. Plötzlich rennt ein Rottweiler auf den kleinen S  zu und bellt ihn wild an. S erschreckt sich und fängt vor Angst an zu weinen. In diesem Momemt kommt der Halter H um die Ecke. <span id="more-5"></span>V fordert den H auf, den Rottweiler unverzüglich an die Leine zu nehmen. H weigert sich unter dem Hinweis auf ein freies Deutschland.<br />
V ruft daraufhin die Polizei an und die Polizeibeamten treffen ein.</p>
<p><em>1) Was können die Polizeibeamten rechtlich gesehen unternehmen? Was müssen sie insbesondere unternehmen?</em></p>
<p><em>2) Welche Ansprüche haben V oder S in zivilrechtlicher Hinsicht gegen H?</em></p>
<p><em>Foto veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/foxrosser/1384083237/sizes/m/" target="_blank">foxrosser</a>&#8221; unter einer <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/deed.en" target="_blank">Creative Commons Lizenz</a>.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/13/rottweiler/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der eigenmächtige Vater</title>
		<link>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/12/fall-der-eigenmaechtige-vater/</link>
		<comments>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/12/fall-der-eigenmaechtige-vater/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 12 Aug 2007 20:35:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[minderjährig]]></category>
		<category><![CDATA[Vertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Vollmacht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurablog.org/?p=4</guid>
		<description><![CDATA[Ein Vater geht zur Bank und möchte das Geld seines minderjährigen Kindes abheben. a) Geht das? (Stichwort &#8220;Gesamtvertretung&#8221;) b) Wie ist die Rechtslage, wenn die Mutter dagegen ist? c) Was passiert, wenn die Mutter dem Vater eine unwiderrufliche Generalvollmacht erteilt hat und diese nun doch widerrufen möchte? (Stichwort &#8220;Möglichkeit einer unwiderruflichen Vollmacht&#8221;) Titelbild veröffentlicht von &#8220;Kees van Mansom&#8221; unter einer Creative Commons Lizenz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/eigenmächtigervater.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-365" style="margin: 10px;" title="eigenmächtigervater" src="http://www.jurablog.org/wp-content/uploads/2007/08/eigenmächtigervater.jpg" alt="" width="180" height="180" /></a>Ein Vater geht zur Bank und möchte das Geld seines minderjährigen Kindes abheben.</p>
<p><em>a) Geht das?</em> (Stichwort &#8220;Gesamtvertretung&#8221;)</p>
<p><em>b) Wie ist die Rechtslage, wenn die Mutter dagegen ist?</em></p>
<p><em>c) Was passiert, wenn die Mutter dem Vater eine unwiderrufliche Generalvollmacht erteilt hat und diese nun doch widerrufen möchte?</em> (Stichwort &#8220;Möglichkeit einer unwiderruflichen Vollmacht&#8221;)<span id="more-4"></span></p>
<p><em>Titelbild veröffentlicht von &#8220;<a href="http://www.flickr.com/photos/spijker/2995830485/sizes/m/" target="_blank">Kees van Mansom</a>&#8221; unter einer <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en" target="_blank">Creative Commons Lizenz</a>.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.jurablog.org/index.php/2007/08/12/fall-der-eigenmaechtige-vater/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

