Das Bundestagspräsidium ist der Auffassung, dass der Abgeordnete S gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete verstößt, da er sich weigert, genaue Angaben über seine Nebentätigkeiten zu machen. S hatte sich mit Hinweis auf seine Schweigepflicht geweigert, Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt detailiert offenzulegen. Das Bundestagspräsidium beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Parlamentarier dazu...